Gesetzeslage - EU & Österreich
Warum überhaupt ein Gesetz?
Abschnitt betitelt „Warum überhaupt ein Gesetz?“Ohne gesetzlichen Druck bleibt Barrierefreiheit für viele Unternehmen ein “wenn wir Zeit haben”-Thema. Das hat sich geändert: Digitale Barrierefreiheit ist in der EU inzwischen Pflicht, nicht mehr Nice-To-Have.
Der European Accessibility Act (EAA)
Abschnitt betitelt „Der European Accessibility Act (EAA)“Die EU hat 2019 eine Richtlinie beschlossen: die Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Seit wann gilt das? Der EAA musste bis 2022 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die eigentliche Anwendungspflicht für Unternehmen gilt seit 28. Juni 2025.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?
Abschnitt betitelt „Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?“- Firmen, die am EU-Markt anbieten, ab 10 Mitarbeitenden und/oder 2 Mio € Jahresumsatz - Kleinstunternehmen darunter sind ausgenommen
- Betrifft Produkte und Dienstleistungen, u.a.: Computer & Betriebssysteme, Smartphones, Bankautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Book-Lesegeräte, Online-Shops, Bankdienstleistungen, Personenverkehrsdienste (Websites, Apps, Infoscreens), Notrufsysteme
- Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich dem älteren Webzugänglichkeitsgesetz 2018 (WZG) - unabhängig von der Unternehmensgröße
- Der privatwirtschaftliche Bereich war teilweise schon vorher vom Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) erfasst
Was droht bei Verstößen?
Abschnitt betitelt „Was droht bei Verstößen?“- Die Beweislast liegt beim Unternehmen - nicht bei den Betroffenen, die eine Barriere nachweisen müssen
- Es gibt eine Frist zur Korrektur; wird sie nicht eingehalten, drohen Vertrieb-/Marktverbote
- Strafen im 5-stelligen €-Bereich sind möglich
- Digitale Dienste benötigen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung - Beispiel der Stadt Salzburg
Zusammenhang mit WCAG
Abschnitt betitelt „Zusammenhang mit WCAG“Die Gesetze schreiben meist keine eigene technische Norm, sondern verweisen auf bestehende Standards - für Websites/Apps ist das die europäische Norm EN 301 549, die wiederum im Kern WCAG 2.1, Stufe AA übernimmt (bei neuen Projekten empfiehlt es sich, gleich WCAG 2.2 AA anzupeilen, siehe vorheriger Abschnitt).
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